Auswahlkriterien bei begrenzter Aufnahmekapazität von Gymnasien/Oberschulen
Auch im Umlenkungsverfahren (besser: 2. Auswahlverfahren) muss die Schulleitung der Zweitwunschschule über die Aufnahme entscheiden.Bestehen auch hier Kapazitätsengpässe, müssen dieselben Auswahlkriterien wie im 1. Auswahlverfahren zugrunde gelegt werden. Auch in diesem Jahr gab es bei einigen weiterführenden Schulen, insbesondere Gymnasien, Kapazitätsengpässe, so dass nicht jeder Erstwunsch, den die Eltern für ihr Kind bei einem Aufnahmeantrag … Weiterlesen