Forstwirtschaftsplan als Projekt

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschl. v. 09. Juni 2020 – 4 B 126/19 –, juris Leit-  und Orientierungssätze Ein Forstwirtschaftsplan ist als Projekt i. S. v. § 34 I 1 BNatSchG (juris: BNatSchG 2009) anzusehen, wenn anhand objektiver Umstände nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein fragliches Gebiet erheblich beeinträchtigt wird.(Rn.57) Für den Forstwirtschaftsplan ist allerdings eine Verträglichkeitsprüfung nach § 34 I 1 BNatSchG durchzuführen. Danach … Weiterlesen