Forstwirtschaftsplan als Projekt

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschl. v. 09. Juni 2020 â€“ 4 B 126/19 â€“, juris Leit-  und Orientierungssätze Ein Forstwirtschaftsplan ist als Projekt i. S. v. Â§ 34 I 1 BNatSchG (juris: BNatSchG 2009) anzusehen, wenn anhand objektiver Umstände nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein fragliches Gebiet erheblich beeinträchtigt wird.(Rn.57) FĂĽr den Forstwirtschaftsplan ist allerdings eine VerträglichkeitsprĂĽfung nach Â§ 34 I 1 BNatSchG durchzufĂĽhren. Danach … Weiterlesen