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Anwaltskanzlei Hermes
Verwaltungsrecht im Fokus
Seit Gründung der Kanzlei wurde eine Schwerpunktlegung im Bereich des Verwaltungsrechts angestrebt. Angesichts der fast kaum zu überblickenden Zahl von Gesetzen sowie dazu ergehenden Gerichtsentscheidungen ist eine qualifizierte anwaltliche Beratung gerade in diesem Rechtsgebiet nur bei entsprechender Spezialisierung möglich.
Die Praxis der Verwaltung sowie die Spruchpraxis der Gerichte in Sachsen müssen ständig verfolgt werden, damit kompetent „Paroli“ geboten werden kann.
Ziel unserer anwaltlichen Tätigkeit wird zunehmend die Herbeiführung einvernehmlicher Lösungen mit der Verwaltung. Wir wollen dem Interesse des Mandanten an möglichst schnellen und pragmatischen Lösungen gerecht werden. Mit unserer anwaltlichen Beratung und Vertretung wollen wir Ihrem Recht möglichst umfassend effektiv und schnell zum Durchbruch verhelfen. Bisweilen kann die Herstellung einer einvernehmlichen Lösung mit der Behörde den besten Weg bedeuten, etwa wenn eine Genehmigung wie eine Baugenehmigung begehrt wird. Denn so lassen sich manchmal langwierige Gerichtsprozesse vermeiden. Wo dies aber nicht geht, werden wir konsequent und kompetent Ihr Anliegen auch vor Gericht verfolgen. Jeder Schritt erfolgt in Abstimmung mit dem Mandanten.
Durch die Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs können elektronische Dokumente auch mit großen Datenmengen schnell und sicher an Gerichte, Behörden und Anwälte übermittelt werden.
Aktuelle Informationen
Sächsisches Oberverwaltungsgericht: Gleichwertigkeitsprüfung hat Vorrang vor Kenntnisprüfung, Kein Verzicht möglich, Kenntnisprüfung ohne vorangegangene Gleichwertigkeitsprüfung rechtswidrig, Antragsteller hat weiterhin Anspruch auf deren Durchführung.
I. Sachverhalt: Die aus Albanien stammende Klägerin hatte die Erteilung einer ärztlichen…
Keine dienstliche Beurteilung ohne gesetzliche Regelung
BVerwG – 2 C 2.21, Urteil vom 7. Juni 2021, undBVerwG 1 WB…
Ärztliches Approbationsrecht
Anspruch auf Durchführung einer Gleichwertigkeitsprüfung auch nach vorausgegangener Verzichtserklärung Im Urteil des…