Bauordnungsverfügung; Rückbauanordnung, unzureichende Bekämpfung gleichartiger Verstöße
VG Düsseldorf, Urteil vom 13. Juli 2023 – 28 K 3724/22 –, juris 1. Leitsätze 1.1 Trägt der Adressat einer Bauordnungsverfügung vor, es bestünden gleichgelagerte Verstöße, gegen die seitens der Bauaufsicht nicht eingeschritten werde, und benennt er konkret vergleichbare Fälle, so muss die Behörde in gleichgelagerten Fällen auch gegen die anderen Störer einschreiten. Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist aber … Weiterlesen