Sächsisches Oberverwaltungsgericht: Gleichwertigkeitsprüfung hat Vorrang vor Kenntnisprüfung, Kein Verzicht möglich, Kenntnisprüfung ohne vorangegangene Gleichwertigkeitsprüfung rechtswidrig, Antragsteller hat weiterhin Anspruch auf deren Durchführung.
I. Sachverhalt: Die aus Albanien stammende Klägerin hatte die Erteilung einer ärztlichen Approbation nach § 3 BÄO bei der Landesdirektion Sachsen beantragt. Sie folgte einem Hinweis der Behörde, wonach eine Berufserlaubnis nur zu erhalten sei, wenn sie auf die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfung verzichte und sich mit der Ablegung einer Kenntnisprüfung nach § 3 Abs. 3 Satz 3 BÄO einverstanden erkläre. Mit Bescheid … Weiterlesen