Störerauswahl bei Inanspruchnahme des bauaufsichtsrechtlich Verantwortlichen

OVG Lüneburg Beschl v. 15.02.2022 – A 153/20 Hat die Bauaufsichtsbehörde gegen einen baurechtswidrigen Zustand auf einem Grundstück vorzugehen und steht dieses im Eigentum mehrerer Personen, so kann sich ihr sogenanntes Auswahlermessen auf Null reduzieren. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn sich die Auswahl dahingehend verdichtet und reduziert, dass für die Beseitigung des baurechtswidrigen … Weiterlesen