Corona: kein Anspruch auf Durchführung einer online-Prüfung

Leitsätze* 1. Ob eine schriftliche Prüfung im Rahmen eines Hochschulstudiums im Grundsatz als Online-Prüfung oder als Präsenzprüfung angeboten wird, obliegt im Rahmen der rechtlichen Vorgaben auch in Zeiten der Corona-Pandemie dem Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum der Prüfer.Eine Ermessensreduzierung auf Null dahingehend, dass nur die vom Antragsteller begehrte Form der Onlineklausur zulässig wäre, ist auch in Ansehung … Weiterlesen