FAQ -Einbürgerungsverfahren

1.  Was sind die wichtigsten Neuregelungen im Einbürgerungsrecht?

2024 hat die damalige Koalition das Einbürgerungsrecht umfassend novelliert. Wichtigste Änderung war die Verkürzung der regelmäßigen Wartezeit für die Einbürgerung von 8 auf 5 Jahre rechtmäßigen Aufenthalts. In Fällen besonders gelungener Integration konnte die Einbürgerung sogar schon nach 3 Jahren erfolgen (sog. Turbo-Einbürgerung).

Zudem wurde die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft erweitert.

Die Turbo-Einbürgerung wurde jedoch durch die aktuelle Koalition 2026 wieder abgeschafft.

In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.

2. Warum dauert ein Einbürgerungsverfahren derzeit so lange?

Einbürgerungsverfahren dauern generell relativ lange. Hauptgrund sind die gesetzlich vorgeschriebenen Anfragen bei verschiedenen Sicherheitsbehörden. Dabei wird geprüft, ob gegen den Einbürgerungsbewerber verfassungsschutzrechtliche Bedenken vorliegen, die seiner Einbürgerung entgegenstehen (z.B. Unterstützung von terroristischen oder verfassungsfeindlichen Organisationen).

Durch die Verkürzung der Wartezeit waren mit einem Schlag sehr viele Ausländer berechtigt, eine Einbürgerung zu beantragen.  Die große Anzahl neuer Anträge führt bei vielen Einbürgerungsbehörden zu einem hohen Bearbeitungsstau.

3. Die Behörde nimmt meinen Antrag nicht entgegen. Ich soll den eigentlichen Antrag erst in 6 Monaten oder später stellen. Ist das zulässig?

Eindeutig nein. Die Einbürgerungsbehörden haben den Antrag entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Sie können zwar auf verlängerte Bearbeitungszeiten hinweisen. Jedoch ist das Verfahren zügig und effektiv durchzuführen. Die Behörde muss auch dafür sorgen, dass genügend Personal zur Verfügung steht, um die Bearbeitungszeiten auf ein erträgliches Maß zu begrenzen. Zudem stehen ihr heute KI-Programme zur Verfügung, um bestimmte Prüfschritte in kurzer Zeit durchzuführen.

4. Welche Möglichkeiten gibt es, um das Verfahren zu beschleunigen?

Es ist es wichtig, sämtliche Voraussetzung für die Einbürgerungen genau zu prüfen und die zu ihrem Nachweis erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Der Behörde kann so die Prüfung erleichtert werden. Ferner kommt es auf eine gute kooperative Kommunikation mit der Behörde an. 

5. Kann man die Behörde zwingen, den Antrag schneller zu bearbeiten?

Man hat keinen Anspruch darauf, dass der Antrag in einer bestimmten Frist bearbeitet wird. Wichtig ist eine freundliche Kommunikation mit den Mitarbeitern der Behörde. Diese sehen sich oftmals einer Flut von Anrufen und E-Mails ausgesetzt, die nicht selten die Grenze zur Unhöflichkeit und Respektlosigkeit überschreiten.

Wenn alle freundlichen Bemühungen nicht weiterführen, hilft jedoch nur die Erhebung einer sogenannten Untätigkeitsklage.

6. Kann eine Untätigkeitsklage negative Auswirkungen auf die Einbürgerungsentscheidung haben?

Nein. Es besteht ein Anspruch auf Einbürgerung, sofern der Einbürgerungsbewerber die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.

7.  Macht es Sinn, einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin mit der Durchführung des Einbürgerungsverfahrens zu beauftragen?

Grundsätzlich ja. Damit kann sichergestellt werden, dass man nicht aufgrund von unklaren oder vielleicht sogar fehlerhaften Erläuterungen zur Rechtlage den Antrag zurücknimmt oder sich auf lange Verzögerungen einlässt.  Zudem kann der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin vor Antragstellung prüfen, ob die Voraussetzung für die Einbürgerung erfüllt sind und wie sie gegebenenfalls noch zeitnah erfüllt werden können.

Schließlich kann der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin besser einschätzen, wann die Androhung einer Untätigkeitsklage Sinn macht.

Dresden, 06.02.2026

Lothar Hermes
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht