Inanspruchnahme eines Geschäftsführers als Haftungsschuldner für Gewerbesteuerschulden wegen Verletzung seiner Mittelvorsorgepflicht

VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 14. August 2025 – 2 S 1094/25 –, juris Die Pflichten eines gesetzlichen Vertreters einer GmbH beschränken sich nicht nur darauf, die im Zeitpunkt der Fälligkeit der Steuern vorhandenen Mittel anteilsmäßig zur Befriedigung des Steuergläubigers und der anderen Gläubiger einzusetzen. Er hat vorausschauend zu planen. Folglich hat der Geschäftsführer dafür Sorge … Weiterlesen